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Teil 32

Auch die Kinder sind in Europa mit moderner Bildung in Kontakt gekommen und mit den Freiheiten aufgewachsen, die ihre hiesigen Altersgenossen genießen. Sie sprechen weder Pashtu noch Dari, die beiden Staatsprachen Afghanistans, und hätten keinerlei Zugang zu Bildung. Die Männer hätten keine Möglichkeit, den Lebensunterhalt für ihre Familien zu verdienen.

Dabei muss außerdem bedacht werden, dass selbst die so genannten Hindu-Gemeinden möglicherweise weder bereit noch in der Lage sind, solche Rückkehrer aufzunehmen. Rückkehrer aus Europa werden pauschal als „reich„ betrachtet, so dass die in Afghanistan in Armut und Elend lebenden Hindus eventuell auch nicht bereit sind, ihre wenige Habe mit ihnen zu teilen. Auch die Möglichkeit der Arbeitssuche für die Männer wird dadurch beschränkt: Schon rein äußerlich und vom Auftreten her wird man sie nicht als „normale„ Bewerber um eine Stelle als Tagelöhner akzeptieren und erst recht nicht bei einer Arbeitslosenzahl von über 80%.

Rückkehrer aus Europa, die nach Afghanistan abgeschoben würden, hätten somit keinerlei Aussicht, sich an die Lebensverhältnisse in den zerstörten Tempelbezirken anzupassen, insbesondere die Frauen und Kinder nicht. Das Folgende mag zynisch klingen und so, als teile man die Afghanen in Menschen erster und zweiter Klasse ein. Fakt ist jedoch, dass diese in Afghanistan verbliebenen Ärmsten der Armen, die seit jeher die auch innerhalb der Hindu- und Sikh-Minderheit vorhandene unterste Schicht der Gesellschaft bildeten, unter den bestehenden Verhältnissen möglicherweise eine prekäre Existenz fristen können, wenngleich ausführlich dargelegt wurde, dass sie ein menschenunwürdiges Leben am Rande des Verhungerns führen. Ein Rückkehrer aus dem Westen jedoch, der sein Leben lang zu einer materiellen und kulturellen Elite gehört hat und selbst als Sozialhilfeempfänger in Europa eine einigermaßen gesicherte Existenz genossen hat, könnte unter solchen Umständen nicht existieren, würde man ihm diesen Lebensbedingungen aussetzen.

Copyright zu diesem Gutachten: Dr. Mostafa Danesch; Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Autors

Verantwortlich: Zentralrat afghanischer Hindus und Sikhs e.V.