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Teil 7 |
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Versorgungslage und Sicherheit im heutigen Afghani
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Bevor ich im Einzelnen auf die heutige Lage der Hindus eingehe, muss ich allgemein schildern, wie sich die Versorgungslage und die Sicherheit von Rückkehrern nach Afghanistan darstellen. In Gerichtsurteilen und Bescheiden in Asylverfahren wird in letzter Zeit häufig – unter Bezug auf die Berichte des Auswärtigen Amts, beispielsweise vom 3. November 2004 und vom 21. Juni 2005 – die Behauptung aufgestellt, die Versorgungslage in Kabul und anderen Landesteilen habe sich grundsätzlich verbessert. Es sei nicht ersichtlich, dass ein Rückkehrer in Kabul – entweder durch Leistungen von Hilfsorganisationen oder eigene Arbeit - nicht das zum Existenzminimum Notwendige erlangen könne. Auch die Sicherheitslage sei durch die Anwesenheit der internationalen Truppen verbessert, wenngleich immer noch fragil. Daraus wird der Schluss gezogen, eine Abschiebung nach Afghanistan bedeute keinesfalls, den Kläger gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen auszuliefern. Dieser Einschätzung muss widersprochen werden. Die Lage zurückkehrender Flüchtlinge ist in der Tat so katastrophal, dass sie unmittelbar eine Existenzgefährdung für die Rückkehrer darstellt, so dass sich meiner Einschätzung nach gegenwärtig eine Abschiebung nach Afghanistan überhaupt verbietet. Zum anderen wird erst vor dem Hintergrund der allgemein schlechten Lage deutlich, um wie viel schwieriger sich noch die Lebenssituation der in Afghanistan verbliebenen bzw. eventuell dorthin zurückkehrenden Hindus und Sikhs darstellt. |
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