Teil 29

Familien haben auch immer wieder versucht, ihre Kinder in die muslimischen Schulen einzuschulen, um sie nicht als Analphabeten aufwachsen zu lassen. Doch dort wurden sie geschlagen, als Gottlose beschimpft und gezwungen, am Koranunterricht teilzunehmen. Die staatlichen Schulen versuchten ganz offen, sie zum Islam zu bekehren.

Das Bundesamt behauptet in aktuellen Bescheiden (so aus dem November 2005), „die Regierung habe Wachen für die fünf oder sechs ungenutzten Sikh-Tempel in Kabul sowie einen Shuttle-Service für Gottesdienstbesucher zur Verfügung gestellt. Für Sikh-Schulen seien vier Dari-Lehrer gestellt worden. (…) Einige Kinder würden jedoch nach wie vor wegen Belästigungen durch Lehrer und Mitschüler nicht zur Schule gehen.„ Dieser Darstellung muss ich widersprechen, nachdem ich die Verhältnisse vor Ort überprüft habe. Die Wachposten, Busse oder Lehrer, von denen das Bundesamt spricht, existieren nicht. Die Behauptung, „einige Kinder„ würden nicht zur Schule gehen, darf man wohl nach den oben geschilderten Verhältnissen als maßlose Untertreibung bezeichnen. Oben wurde ausführlich dargestellt, dass nur etwa die Hälfte der Kinder Zugang zu der primitiven Schule in Kart-e Parwan hat, welche die Hindu-Gemeinde noch betreibt. Woher die Behörde ihre Informationen bezieht, ist mir unerklärlich.

Gerade bei jungen Mädchen ist die Praxis der Zwangsbekehrung verbreitet: Oft ist es vorgekommen, dass junge Mädchen aus Hindu- und Sikh-Familien – unter 16 Jahren – von islamischen Gerichten zum Islam „bekehrt„ wurden und anschließend verschwanden, wahrscheinlich zwangsverheiratet. Die Eltern und Verwandten erhalten keine Auskunft, wenn sie sich an die Regierung wenden, obwohl die Mädchen minderjährig sind (in Afghanistan ist man offiziell mit 16 Jahren volljährig). Selbst der oberste Richter des Landes, Shinwari, bekennt sich stolz zu dieser Praxis. Diese Vorgehensweise ist kein Auswuchs, sondern wird systematisch angewendet, ebenfalls ein Versuch, das Hindu-Problem in der nächsten Generation zu lösen.


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